Von der Vergangenheit in die Zukunft
Marius Ehrlinger • 15. Dezember 2020
Bis vor wenigen Jahren war es für jeden mehr oder weniger unbescholtenen Menschen möglich, den sogenannten Maklerschein (Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c GewO) zu beantragen. Gegen eine Gebühr, die von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich hoch war, aber in den meisten Fällen weniger als fünfhundert Euro betragen hat, konnte der Schein erworben werden. Man unterzeichnete eine Erklärung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder Privatinsolvenz vorhanden war und schon wurde in wenigen Wochen der Maklerschein per Post zugestellt. Ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis war in einigen Landkreisen auch noch beizubringen. Alles in allem war absolut jedem Menschen, ganz gleich, ob er jemals etwas mit Immobilien oder Bau zu tun hatte, der Weg in die Immobilienbranche geöffnet. Wenn man darüber nachdenkt, welches Vertrauen einem Makler geschenkt wird, indem ihm das eigene Objekt zur Vermarktung übertragen wird oder man ich von ihm beraten lässt – da mag man sich kaum vorstellen, dass es in Deutschland viele selbst erkorene Makler gab. Vermutlich ist durch diese „Gesetzeslücke“ sehr viel Schaden entstanden und der Berufszweig erlitt einen immensen Imageschaden.

Novellierung 2018
Selbstverständlich gab es auch schon damals fachkundige und seriöse Angehörige in der Immobilienbranche. Diese konnte meistens sehr gut daran erkannt werden, dass sie sich einer Vereinigung, wie dem RDM (Ring Deutscher Makler) oder IVD (Immobilienverband Deutschland) angeschlossen hatten. Die Makler und Berater mussten Prüfungen ablegen, Nachweise über ihre Sachkunde erbringen, Fortbildungen besuchen – eine gute Beratung war hier garantiert.
Erst im Jahr 2018 beschloss die Bundesregierung, dass die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c an bestimmte Auflagen gebunden ist.
Der Berufsanspruch macht den Erfolg aus
Ein seriöser Immobilienmakler setzt an sich selbst einen extrem hohen Berufsanspruch. Gleiches gilt für Bausachverständige oder Immobilienfachwirte, die eine mehrjährige Lehrzeit mit Abschlussprüfung durchlaufen haben. Wer sich um Immobilien kümmert, hat integer zu sein und über ein außerordentlich hohes Fachwissen zu verfügen.
Wer ein Haus erwirbt oder seine eigenen vier Wände veräußern will, der achtet sehr genau darauf, wen er beauftragt. Letztendlich geht es in den meisten Fällen um viel Geld. Der Auftraggeber schaut ganz genau hin, welche Referenzen vorhanden sind. Es werden Recherchen betrieben, wie der Vermittler arbeitet, welche Erfolge er bislang verbuchen konnte und auch die „weichen“ Faktoren spielen eine Rolle. Keiner möchte einen aufdringlichen Verkäufer, sondern einen kompetenten Berater, der weiß, was er sagt und macht und zu seinem Wort steht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dieser Berufsstand schon immer seine Ehrvorstellungen an den Berufsanspruch hatte und seit 2018 vor den schwarzen Schafen gefeit ist.