Mietpreisermittlung – angefangen mit der Vergleichsmiete

Marius Ehrlinger • 20. Oktober 2020

Die Vergleichsmiete ist der durchschnittliche Mietpreis, der in einer bestimmten Gemeinde für eine vergleichbare Wohnung bezahlt wird. Beispielsweise was die Größe, die Lage oder das Baujahr der Wohnung betrifft. Diese ist ein Richtwert an dem sich Mieter und Vermieter orientieren, wie hoch die durchschnittliche Miete für eine Wohnung sein kann oder darf.

Ausgenommen sind allerdings staatlich festgesetzte Mietpreise für Wohnungen die Förderzusätze erhalten. Hierzu zählen beispielsweise Sozialwohnungen. Aber auch die Kostenmiete und Mietpreisbindungen sind aus der Berechnung ausgenommen.

Sie wird von einer Gemeinde ermittelt und bezieht sich auch nur auf diese bestimmte Gemeinde. Bei Mietpreiserhöhung wird als Referenz eine Tabelle aller ortsüblichen Mieten genommen. Ist dieser nicht vorhanden, werden drei vergleichbare Wohnungen zum Vergleich herangezogen.

Der Mietspiegel ist der Schlüssel zum Mietpreis

Wenn es um die Ermittlung von Mietpreisen geht, spielt der Mietspiegel eine entscheidende Rolle. Er ist eine tabellarische Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die eine Gemeinde zusammengestellt hat. Er gibt also das Mietpreisniveau einer ganzen Gemeinde an. Anhand dieses Spiegels kann man die Mietspanne einer Wohnung mit bestimmten Eigenschaften, wie zum Beispiel Größe, Beschaffenheit, Lage und Baujahr, herauslesen.
Wie wird dieser ermittelt?

Es gibt zwei Arten des Mietspiegels: den „einfachen“ und den „qualifizierten“. Der einfache Mietspiegel wird von der Gemeinde mithilfe von Mietern und Vermietern ermittelt. Stichprobenartig werden Mietpreise zu bestimmten Wohnungen abgefragt und daraus wird ein Durchschnittspreis errechnet. Dieser wird von der Gemeinde anerkannt, ist jedoch nicht bindend und kann auch vor Gericht als Beweis abgewiesen werden. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Dieser wird von der ganzen Gemeinde anerkannt, ist bindend und wird auch vor Gericht anerkannt. Angegeben wird er immer in Preis pro Quadratmeter. 

Er ist vor allem ein Schutz für den Mieter, da er dazu beiträgt, dass Mieten in einer angemessenen Höhe bleiben. Falls die Miete erhöht wird, muss diese immer mit der Mietspanne übereinstimmen. 

Staatliche Notbremse bei Mietpreisen

Wie das Wort verrät, ist die Mietbremse eine Bremse für zu hohe Mietpreise. Bei begrenztem Wohnraum, wie in Großstädten, sind die Mietpreise sehr gestiegen. Grund hierfür ist die große Nachfrage. Die Preise waren allerdings nicht mehr im angemessenen Bereich. Die Mietspanne wurde immer weiter ausgedehnt. Aus diesem Grund muss der Staat in manchen Fällen die Notbremse ziehen und eine Mietbremse verhängen. Das bedeutet, dass der Mietpreis nicht um einen bestimmten Prozentsatz vom Spiegel abweichen darf. Dies verkleinert die Mietspanne und bringt die Mietpreise wieder in eine ausgeglichene Balance. 

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